Die Apokalypse? Halb so schlimm, so lange dein Smartphone noch funktioniert! Profitiere von der erweiterten Garantie für mobile Geräte bis zu 5 Jahren bei Feuchtigkeitsschäden und Hardwaredefekten und lass dir dein Smartphone bei Feuer, Raub und Einbruch ersetzen.
Das A1 Handygarantie-Entgelt und die Leistungsbeteiligung im Schadensfall orientieren sich am unverbindlich empfohlenen Verkaufspreis ohne Erstanmeldung.
Melde einen Schadensfall umgehend nach Bekanntwerden beim Kundenservice der A1 Handygarantie unter 0800 664 488. Der Kundenservice ist von Mo-Fr 08:00-19:00 sowie Sa von 08:00-15:00 erreichbar.
Komm anschließend in deinen A1 Shop oder zu deinem A1 Händler. Unsere Mitarbeiter erledigen die Reparaturabwicklung oder den Tausch deines defekten Handys in Abstimmung mit der A1 Handygarantie für dich.
Du kannst uns aber auch ein E-Mail an kundenservice@a1hg.at schreiben.
Ersatzleistungen
Im Reparaturfall werden die Reparaturkosten übernommen. Bei einem Totalschaden werden die Kosten für ein neues Handy (gleiches oder gleichwertiges Modell) übernommen. Jeweils abzüglich deiner Leistungsbeteiligung.
Sofort beim Handykauf mit Red Bull MOBILE Erstanmeldung
Bis zu 30 Tage nach Kauf deines Handys
Kostenlos über die Red Bull MOBILE Service Line unter 0800 664 750
In allen A1 Shops oder im guten Fachhandel
Achtung
- die Handygarantie ist an das jeweilige Gerät gebunden. Das heißt: neues Handy, neuer Garantie-Abschluss!
Die A1 Handygarantie ist ein Produkt der L’AMIE AG lifestyle insurance service.
Konditionen
Laufzeit und Schutz bis zu 5 Jahre. Mindestvertragsdauer 24 Monate.
30 Tage Kündigungsfrist. Nach Mindestvertragsdauer monatlich kündbar.
Die A1 Handygarantie schränkt die gesetzliche Gewährleistungspflicht gegenüber dem Verbraucher im Sinne des KSchG nicht ein, sondern gilt zusätzlich zur bestehenden gesetzlichen Gewährleistungspflicht bzw. der Händlergarantie.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur A1 Handygarantie finden Sie unter: www.a1handygarantie.at
A1 Handygarantie:
Die genauen Bestimmungen über Deckungsumfang und -ausschlüsse sowie weitere Hinweise zur Geltendmachung von Schadensfällen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Garantie- und Versicherungsbestimmungen.
Ersatzleistungen:
Alle Services jeweils abzüglich der vorgesehenen Leistungsbeteiligung.
Einbruchdiebstahl:
Im Falle von Einbruchdiebstahl oder Raub ist eine behördliche Diebstahlsanzeige für die Schadensbearbeitung unbedingt erforderlich. Eine entsprechende Meldung ist innerhalb von 48 Stunden nach Schadenseintritt zu erwirken.
Die angeführten Tarife sind ein Auszug aus den für Sie geltenden Entgeltbestimmungen. Satz- und Druckfehler sowie technische Änderungen vorbehalten.
Informationsblatt zum Versicherungsprodukt Handyversicherung - PDF Download