Bandbreiten Service
Nutzen mehrere Kunden gleichzeitig bei Auslastung einen Netzzugangspunkt, werden die verfügbaren Bandbreiten nach der oben genannten Verwendungklasse verteilt.
Der Netzzugangspunkt verfügt über eine maximal verfügbare Bandbreite und diese wird unter den Kunden verhältnismäßig aufgeteilt.
Beispiel 1
Verfügt der Netzzugangspunkt beispielsweise über eine maximale verfügbare Bandbreite von 150 Mbit/s und es sind zwei Kunden mit diesem Netzzugangspunkt verbunden, so erreichen diese zwei Kunden bei 150 Mbit/s in der gleichen Kategorie je bis zu 75 Mbit/s.
Beispiel 2
Max. Geschwindigkeit
lt. Tarif
Bis zu 150 Mbit/s im Download
Bis zu 150 Mbit/s im Download
Unter der Annahme, dass die maximal verfügbar Bandbreite des Netzzugangspunktes 150 Mbit/s im Download beträgt, wird diese folgendermaßen zwischen den beiden aufgeteilt:
Beispiel 3
Max. Geschwindigkeit
lt. Tarif
Bis zu 150 Mbit/s im Download
Bis zu 150 Mbit/s im Download
Bis zu 150 Mbit/s im Download
Der Tarif von Kunden 1 ist allerdings mit 150 Mbit/s im Download begrenzt. Dadurch ergibt sich die folgende Aufteilung:
Die dem jeweiligen Tarif zugeordnete Kategorie sowie die mit diesem Tarif nutzbaren Funktechnologien entnehmen Sie den Entgeltbestimmungen.Für Bestandskunden vor dem 05.08.2019 ergeben sich keine Änderungen, da in den Fällen wo keine Kategorie oder gesonderte Ressourcenzuteilung des jeweiligen Tarifs vereinbart wurde (zB in den Entgeltbestimmungen) dann befindet sich dieser Tarif in Klasse 1. Ist eine gesonderte Ressourcenzuteilung im Tarif vereinbart so gilt auch weiterhin der vereinbarte Faktor.
Aktuelle Tarife
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