Der Österreichische Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung bzw. für die Inflation in Österreich.
Auch wir sind von Preiserhöhungen betroffen: Sei es Hardware (Netzkomponenten, etc.) oder Personalkosten oder auch für uns besonders schlagend, Energiekosten: Denn das Betreiben eines Netzes ist sehr energieintensiv.
Grundsätzlich sind die Anpassungen der Kundenverträge an den Verbraucherpreis Index (VPI) gebunden. Auf Grund der hohen Inflation und des gestiegenen VPI ist es nun notwendig, die Preise anzupassen. In Summe sprechen wir hier von jährlichen Mehrkosten im niedrigen 2-stelligen Eurobereich und – im Gegensatz zu anderen Branchen – ohne die Gefahr von Nachzahlungen.
Aktuelle Informationen über den VPI finden Sie auf der Website der Statistik Austria.
Wenn wir in Ihrem Vertrag eine Indexanpassung vereinbart haben, können unsere monatlich und jährlich wiederkehrenden Entgelte jedes Jahr an den VPI angeglichen werden– Informationen dazu finden Sie in den Entgeltbestimmungen des jeweiligen Produktes. Dadurch entsteht kein Anspruch auf ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Was bedeutet Indexanpassung?
Wir beziehen uns bei der Indexanpassung immer auf den Jahres-VPI, der dem Durchschnitt der zwölf monatlichen Inflationsraten eines Kalenderjahres entspricht. Eine Deflation bedeutet eine Senkung, eine Inflation eine Steigerung der Preise. Es werden Schwankungen gegenüber der Indexbasis ab 1 %; 2 % bzw. 5 %, abhängig vom Produkt, berücksichtigt.
Wird dieser Schwankungsraum in den Folgejahren überschritten, kommt es zu einer Indexanpassung.
Aktuelle Informationen über den VPI finden Sie auf der Website der Statistik Austria.
Warum gibt es die Indexanpassung?
Durch die Inflation steigen unsere Kosten, genauso wie die für Wasser, Energie, Wohnen, Versicherungen, Bankdienstleistungen etc. Die Erhöhung der Entgelte gleicht die Inflation des vergangenen Jahres bzw. der vergangenen Jahre aus. So können wir unsere gestiegenen Kosten abdecken und Ihnen damit weiterhin die beste Qualität bieten.
Wann kommt es zu einer Indexanpassung?
Eine Indexanpassung kann einmal jährlich erfolgen, und zwar frühestens im April des Folgejahres – unabhängig davon, in welchem Monat der Vertrag abgeschlossen wurde. Kommt es zu einer Wertanpassung, informieren wir Sie auf Ihrer Red Bull MOBILE Rechnung darüber.
Entsteht mir dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht?
Monatlich und jährlich wiederkehrende fixe Entgelte passen wir nur bei Produkten an, deren Vertrag eine rechtsgültige Indexklausel beinhaltet. Die Indexanpassung ist somit Vertragsbestandteil und es gibt kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Wer ist von einer Indexanpassung betroffen?
Die Indexanpassung ist immer an einen zugrundeliegenden Vertrag mit Indexklausel gebunden, die in unseren aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Entgeltbestimmungen enthalten ist.
Auf Ihrer Red Bull MOBILE Rechnung sehen Sie, welche Ihrer Produkte von der Indexanpassung betroffen sind. Je nach Anmeldezeitpunkt der genutzten Produkte kann das auf unterschiedlichen Rechnungen angeführt sein.
Wirkt die Indexanpassung auch rückwirkend?
Nein, die Indexanpassung wirkt sich nur auf künftige monatliche und jährliche Grundentgelte aus.
Führen andere Mobilfunkbetreiber auch Indexanpassungen durch?
In den Verträgen anderer Betreiber gibt es ebenfalls Indexbestimmungen, die eine Wertsicherung ermöglichen (Indexierungsklausel).
Mit wieviel Mehrkosten pro Monat oder Jahr muss ich rechnen?
Die monatliche Anpassung bewegt sich durchschnittlich zwischen etwa 2 bis 4,5 Euro. In Summe sprechen wir von jährlichen Mehrkosten im
2-stelligen Eurobereich und, im Gegensatz zu anderen Branchen, ohne der Gefahr von Nachzahlungen und dergleichen.